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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein Begriff, der in der juristischen Literatur keine klare Grenzsetzung aufweist. Es umfasst insbesondere das gesamte Grundstückskaufvertragsrecht sowie die Bildung von Wohnungseigentum. Auf unsere diesbezüglichen Ausführungen dürfen wir an dieser Stelle verweisen.

Zum Immobilienrecht gehören zudem öffentlich-rechtliche Genehmigungen für die Nutzung einer Immobilie. Unsere weiteren Beratungsschwerpunkte liegen auf Immobilienprojekten und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um eine optimale wirtschaftliche Ausnutzung Ihrer Immobilie zu erreichen. Im Immobilienrecht vertreten wir ferner Vermieter und beraten diese bei der Vertretung gegenüber ihren Mietern (Kündigungen, energetische Sanierungen und Mieterhöhungsverlangen). 


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Insolvenzanfechtung

Es ist zu beobachten, dass Insolvenzverwalter vermehrt Ansprüche aus einer Insolvenzanfechtung geltend machen. Hierbei fordern sie von Gläubigern Gelder zurück, die diese zuvor vom späteren Insolvenzschuldner erhalten haben. Da die gleichen Gläubiger meist auch Forderungsausfälle wegen der Insolvenz zu beklagen haben, ist die Insolvenzanfechtung doppelt bitter.

Wegen der zurückgehenden Zahl der Insolvenzverfahren ist vermehrt festzustellen, dass Insolvenzverwalter auch unberechtigt Zahlungen oder Rechtshandlungen anfechten, um die Insolvenzmasse zu mehren. Hierbei bedienen sie sich teilweise sogenannter Anfechtungskanzleien, die sich auf dieses Vorgehen spezialisiert haben und häufig planmäßig alles anfechten, unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Da unsere Spezialisten auch als Insolvenzverwalter tätig sind, kennen sie sich bestens mit den komplexen Problemstellungen der Insolvenzanfechtung aus. Gerade für Gläubiger ist es wichtig, einen anwaltlichen Vertreter zu finden, der dem anfechtenden Insolvenzverwalter und dieser sehr speziellen Rechtsmaterie fachlich gewachsen ist.
Wir übernehmen daher gerne die rechtliche Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen.


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Insolvenzberatung

Unsere Insolvenzspezialisten und Fachanwälte für Insolvenzrecht haben langjährige Erfahrung in den Bereichen Sanierung und Insolvenz.

Sie stehen Ihnen bereits im Vorfeld einer Insolvenz und im Krisenfall beratend zur Seite und beraten Sie zu Pflichten und Haftungsrisiken der Organe von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführer/Vorstand). Sie helfen bei Gesprächen und Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Insolvenzantrages und beantworten gerne Ihre Fragen zu Insolvenzantragspflicht und  Insolvenzverschleppung. 

Auch bei steuerlichen oder strafrechtlichen Problemen, die häufig mit einem Insolvenzverfahren einhergehen, können sie tätig werden, etwa bei Fragen der Durchgriffshaftung von Vertretungsorganen sowie Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Konkursdelikten etc.

Bei rechtzeitiger Beauftragung ist immer auch die Vermeidung einer Insolvenz oder der Erhalt des Unternehmens ein Beratungsschwerpunkt. Wir haben daher auch Erfahrungen bei der Sanierung von Unternehmen, analysieren Unternehmen auf Rentabilität und Fortführungsmöglichkeiten und erstellen Sanierungskonzepten. Hierbei können wir auch auf die Expertise der angeschlossenen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zurückgreifen und diese bei Bedarf hinzuziehen. 

Für Verbraucher sind wir im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenberatung sowie der Stellung des Insolvenzantrages tätig. 


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Insolvenzverwaltung

Unsere Insolvenzspezialisten werden seit langer Zeit von mehreren Gerichten als Sachverständige und Insolvenzverwalter bestellt. Sie sind daher Experten bei der Abwicklung von Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren.

Hierbei ist zu beachten, dass nach der aktuellen Gesetzeslage der Insolvenzschuldner oder die Gläubiger einen Insolvenzverwalter vorschlagen dürfen. Auch hierfür stehen unsere Spezialisten zur Verfügung.

Die Betreuung und Beratung von Organen und Inhabern insolventer Unternehmen wird durch unsere Insolvenzspezialisten ebenfalls geleistet. Gerne vertreten wir Sie auch, wenn Sie Probleme mit Insolvenzverwaltern haben, etwa wenn Sie von diesen im Rahmen einer Insolvenzanfechtung oder Geschäftsführerhaftung in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus können wir für Sie Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.


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IT-Recht

Bei Problemen im IT-Recht stehen wir Ihnen mit unserem gesamten Know-how zur Seite und beraten Sie gerne.

Was ist IT-Recht?

Das Informationstechnologierecht (IT-Recht), auch Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Softwarerecht oder Multimediarecht genannt, ist das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, die viele Rechtsgebiete umfasst. In der Praxis kommt es daher oft zu thematischen Überschneidungen mit dem Urheberrecht, dem Zivilrecht, dem Marken-/Domain-Recht, dem Telekommunikationsrecht sowie dem öffentlichen Recht und dem Arbeitsrecht.

Eine genaue Definition des IT-Rechts gibt es in den deutschen Gesetzen nicht. Allerdings wurde 2006 der „Fachanwalt für IT-Recht“ eingeführt, dessen Aufgabenbereich in der Fachanwaltsordnung (FAO) beschrieben ist. Nach § 14k FAO zählen zum IT-Recht die folgenden Bereiche:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domain-Recht
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
  • Internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

 

In welchen Bereichen des IT-Rechts stehen wir Ihnen beratend zur Seite?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in jeglichen Fragen zum IT-Recht. Zu unseren Leistungen gehört unter anderem die IT-Projektberatung. Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in IT-Streitigkeiten. Des Weiteren helfen wir bei der rechtlichen Gestaltung einer Homepage. Hierbei gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten, zum Beispiel bei den Quellenangaben, bei der Verwendung von Markennamen, bei der Formulierung von AGB und Nutzungsbedingungen, bei der Angabe des Impressums sowie bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen und Widerrufsbelehrungen.

Ebenfalls stehen wir Ihnen bei allen datenschutzrechtlichen Fragen zur Seite. Unsere Anwälte beraten beim Schutz von Betriebsgeheimnissen und helfen mittels gewerblicher Schutzrechte geistiges Eigentum wie etwa Werbekonzepte zu schützen. Vor allem beim Gebrauch von Internet-Tauschbörsen ist besondere Vorsicht hinsichtlich des Urheberrechts und des Datenschutzes geboten. Des Öfteren kommt es hier beim Download von Musikdaten und Videos oder der illegalen Vervielfältigung von Computerprogrammen zur Verletzung des Urheberrechts.

Ferner beraten wir Sie hinsichtlich der Haftung von Onlinediensten, dem Zahlungsverkehr bei Online-Shops (E-Commerce) und der „Online-Abzocke“ durch sogenannte Abo-Fallen. Auch in Fällen von Computer- und Internetkriminalität sowie bei Hackerangriffen können Sie uns gerne kontaktieren.