Insolvenzdienstleistungen


Gutachterliche Stellungnahmen


Wir verfügen über Erfahrung und fundiertes Know-how in der Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen zu Fragen des Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrechts.

Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Sachverhaltsermittlung und -dokumentation unter Berücksichtigung der Anspruchsgrundlagen des Gesellschafts- und Zivilrechts. Wir dokumentieren damit die Grundlagen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren.

Unsere Expertise steht auch zur Verfügung für gutachterliche Stellungnahmen zu Fragen des Anfechtungsrechts hinsichtlich des Zeitpunktes der Überschuldung, der verdeckten Gewinnausschüttung, der unzulässigen Entnahme durch Gesellschafter oder der nicht ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

 

Konzentration durch Kooperation


Das bei Unternehmen in der Krise noch vorhandene Vermögen zu sichern, die Ansprüche der Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen, die Arbeitsplätze der Beschäftigten aufrechtzuerhalten und Wege für die Fortführung, die Abwicklung oder gar die Sanierung des Unternehmens zu finden, stellt hohe Ansprüche an das Können und die Erfahrung des Insolvenzverwalters.

Der Spielraum für Kreativität und unkonventionelle Strategien darf nicht durch den Aufwand für deklaratorische Routinearbeiten eingeengt werden.

Zur Entlastung des Insolvenzverwalters bieten wir qualifizierte Beratung und Unterstützung. Wir sorgen für eine effiziente Abwicklung des betrieblichen Rechnungswesens sowie Controllings und legen im Hinblick auf die Sanierung des Unternehmens die Basis für die wirtschaftliche Fortführung des Geschäftsbetriebes.

Je früher wir eingebunden werden, desto mehr können wir entlasten. Aber auch in einem bereits fortgeschrittenen Verfahren können wir die Durchführung positiv beeinflussen.

Unser Angebot ist eindeutig auf die Kooperation mit dem Insolvenzverwalter hin positioniert. Dies ermöglicht beiden Seiten die Konzentration auf die Kernkompetenz.

 

Personalmanagement


Ein Spezialistenteam übernimmt für das Unternehmen in der Insolvenz die Organisation und laufende Abwicklung der Personalabteilung.

Entsprechend den Gegebenheiten beraten und unterstützen wir das vorhandene Fachpersonal. Unsere Leistungen erstrecken sich bei Bedarf auch auf die Aufgabenfelder Personalinformation und Personalplanung. Bei Personalmangel im Betrieb springen unsere Mitarbeiter sofort ein und schließen entstandene Lücken.

Wir decken die laufende Personalabrechnung ab und sichern für die betroffenen Arbeitnehmer die zeitnahe Erlangung des Insolvenzgeldes. Auf Basis der im Unternehmen gesicherten Informationen bereiten wir die Daten auf, die für eine spätere Berechnung und Prüfung notwendig sind. Zum gegebenen Zeitpunkt erstellen wir die diffizile Spitzenlohnabrechnung ordnungsgemäß.

Unsere Einsatzbereitschaft und personenbezogene Kontinuität sind die Schlüsselbegriffe für die Unabhängigkeit vom Personalstand im insolventen Unternehmen.

 

Rechnungswesen


In der Phase der Betriebsfortführung unterstützen wir durch die konzeptionelle Gestaltung des betrieblichen Rechnungswesens, des Controllings und des Berichtswesens.

Wir unterstützen bei Erstellung des Insolvenzplans und überwachen im Auftrag des Insolvenzverwalters die Erfüllung des bestätigten Plans. Zur Unternehmenssteuerung bestimmen wir die Prämissen, unterwerfen diese einer laufenden Prüfung und passen permanent die Prognosen an.

Wir führen und unterweisen die im Unternehmen vorhandenen Mitarbeiter im insolvenzspezifischen Handling des Rechnungswesens. Mittels Arbeitsanweisungen zur Führung von Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung schaffen wir die Voraussetzungen für eine saubere Trennung der Geschäftsvorfälle vor und nach der Insolvenzeröffnung. Wir vermeiden damit im weiteren Verfahren zusätzliche manuelle Tätigkeiten oder unnötige buchungstechnische Nachbesserungen.

Persönliche und engagierte Betreuung sind für uns die Erfolgsfaktoren der reibungslosen Fortführung und Abwicklung des Insolvenzverfahrens.

 

Steuerliche Vertretung


Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Reduzierung von Steueransprüchen gegenüber dem Gemeinschuldner als Insolvenzforderungen. Die Einordnung dieser Vermögensansprüche in die sonstigen Masseverbindlichkeiten gilt es zu vermeiden.

Wir führen Verhandlungen mit oder vertreten gegenüber den Finanzbehörden, ebenso wie in allen Stadien der Außenprüfung und bei der Vertretung in Steuerverfahren, sei es im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren oder vor den Finanzgerichten aller Instanzen.

Unsere Leistungen umfassen die Vorbereitung und Erstellung von Steuererklärungen sowie die Prüfung von Steuerbescheiden. Wir erstellen den Überschuldungsstatus sowie Zwischen- und Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht und fertigen Sonderbilanzen aus Anlass des Vergleichs, der Liquidation oder der Sanierung. Hierin fließt auch die anlassbezogene Bewertung von Vermögensgegenständen ein.

Wir bieten einen qualitativ hochwertigen und kompetenten Service, basierend auf einem Fundus umfassender Erfahrungen in der steuerlichen Insolvenzabwicklung.

 

Wir stehen dem Insolvenzverwalter zur Seite


Unsere Berufsträger und unsere Mitarbeiter verfügen neben jahrelanger Erfahrung aus der Insolvenzabwicklung auch über Kompetenz in der steuer- und betriebswirtschaftlichen Beratung verschiedener Branchen.

Wir begleiten sowohl die kaufmännische und steuerliche als auch die personalwirtschaftliche Abwicklung des Verfahrens. Wir zielen darauf ab, dem Insolvenzverwalter im steuerlichen Bereich Rechtssicherheit zu geben und Haftungstatbestände im Verfahren weitestgehend auszuschließen.

Unser Einsatz ist auf eine zügige Realisierung und selbstständige Auftragsabwicklung ausgerichtet. Durch unsere Unterstützung entlasten wir von steuerdeklaratorischen Routinearbeiten und ermöglichen so unseren Partnern erhöhte Effizienz gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden.