IT-Recht


Bei Problemen im IT-Recht stehen wir Ihnen mit unserem gesamten Know-how zur Seite und beraten Sie gerne.

Was ist IT-Recht?

Das Informationstechnologierecht (IT-Recht), auch Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Softwarerecht oder Multimediarecht genannt, ist das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, die viele Rechtsgebiete umfasst. In der Praxis kommt es daher oft zu thematischen Überschneidungen mit dem Urheberrecht, dem Zivilrecht, dem Marken-/Domain-Recht, dem Telekommunikationsrecht sowie dem öffentlichen Recht und dem Arbeitsrecht.

Eine genaue Definition des IT-Rechts gibt es in den deutschen Gesetzen nicht. Allerdings wurde 2006 der „Fachanwalt für IT-Recht“ eingeführt, dessen Aufgabenbereich in der Fachanwaltsordnung (FAO) beschrieben ist. Nach § 14k FAO zählen zum IT-Recht die folgenden Bereiche:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domain-Recht
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
  • Internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

 

In welchen Bereichen des IT-Rechts stehen wir Ihnen beratend zur Seite?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in jeglichen Fragen zum IT-Recht. Zu unseren Leistungen gehört unter anderem die IT-Projektberatung. Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in IT-Streitigkeiten. Des Weiteren helfen wir bei der rechtlichen Gestaltung einer Homepage. Hierbei gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten, zum Beispiel bei den Quellenangaben, bei der Verwendung von Markennamen, bei der Formulierung von AGB und Nutzungsbedingungen, bei der Angabe des Impressums sowie bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen und Widerrufsbelehrungen.

Ebenfalls stehen wir Ihnen bei allen datenschutzrechtlichen Fragen zur Seite. Unsere Anwälte beraten beim Schutz von Betriebsgeheimnissen und helfen mittels gewerblicher Schutzrechte geistiges Eigentum wie etwa Werbekonzepte zu schützen. Vor allem beim Gebrauch von Internet-Tauschbörsen ist besondere Vorsicht hinsichtlich des Urheberrechts und des Datenschutzes geboten. Des Öfteren kommt es hier beim Download von Musikdaten und Videos oder der illegalen Vervielfältigung von Computerprogrammen zur Verletzung des Urheberrechts.

Ferner beraten wir Sie hinsichtlich der Haftung von Onlinediensten, dem Zahlungsverkehr bei Online-Shops (E-Commerce) und der „Online-Abzocke“ durch sogenannte Abo-Fallen. Auch in Fällen von Computer- und Internetkriminalität sowie bei Hackerangriffen können Sie uns gerne kontaktieren.