Baurecht und Werkvertragsrecht


Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen rund um das Bauen.

Dabei kann zwischen dem privaten Baurecht – Rechtsnormen des Zivilrechts wie Grundeigentum oder auch Werk- und Bauverträgen– und dem öffentlichen Baurecht – Normen zur geregelten Bebauung von Grundstücken – unterschieden werden (bspw. nach dem BauGB oder der hessischen Bauordnung – HBO).

Privates Baurecht 

Das Werkvertragsrecht unterliegt einer gesonderten Regelung im BGB mit abweichenden Fristen und speziellen Gewährleistungsregeln. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bis zur Abnahme des Werkes und ermitteln, ob Abnahmereife vorliegt. An die Abnahme des Werkes sind spezielle weitere Rechte vorbehalten und gebunden, sodass der Abnahme eine entscheidende Stellung im Werkvertragsrecht zukommt. Auch der Vergütungsanspruch ist hieran gekoppelt.

Unsere Expertise und jahrelange Erfahrung im Bauvertragsrecht nehmen private Bauherren, Bauträger, Investoren und Werkunternehmer aller Art in Anspruch.

Bei Bauprojekten können wir während der Planungsphase bei der Vertragsgestaltung mitwirken, um so nachteiligen Vereinbarungen entgegenzuwirken. Hierbei ist es zunächst unerheblich, ob der Bauvertrag gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen wurde.

Des Weiteren können wir während der Bauphase den gesamten Bauablauf kontrollieren und gegebenenfalls einen Gutachter einschalten.

Häufig stellt der Werkunternehmer seine Leistungen nicht vertragsgerecht fertig. Wir beraten und vertreten Sie hierbei gerne, insbesondere zur Frage der Kündigung des Vertrages und der Ersatzvornahme.

Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens erstellen wir für Sie frist- und formgerechte Mangelanzeigen oder Mangelbewertungen zur Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen.

Wenn Streit über die Qualität der Bauleistung entsteht, beraten wir Sie auch im Rahmen der geeigneten Beweissicherung; insbesondere durch Einleitung und Durchführung des gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens.

Bei schon vorhandenen Baumängeln ist häufig problematisch, dass sie nicht offensichtlich sind und sich meist erst nach Jahren zeigen. Wir beraten Sie hierbei gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Als Bauherr haben Sie zum Beispiel während der Gewährleistungsfrist Anspruch auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Minderung.

Bauträgerrecht

Wir beraten und vertreten im Bereich Bauträgerrecht Projektentwickler, Bauträger, Investoren, Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber außergerichtlich und gerichtlich. Gerne verhandeln, gestalten und überprüfen wir für Sie Bauträgerverträge, Baubeschreibungen und Prospekte. Gerade im Bereich des Bauträgerrechts ist die Abnahme von Sonder– und Gemeinschaftseigentum ein ständiges Problemfeld. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung bei stecken gebliebenen Bauvorhaben und bei der Insolvenz des Bauträgers.

Öffentliches Baurecht

Wir beraten umfassend in den Bereichen des öffentlichen Rechts, die für Ihre Immobilie und für die Entwicklung Ihres Grundstücks von Bedeutung sind. Dazu zählt die Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bei Genehmigungsverfahren und im Umgang mit den Baubehörden und Kommunen.


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