Baurecht und Werkvertragsrecht
Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen rund um das Bauen. Dabei kann zwischen dem privaten Baurecht – Rechtsnormen des Zivilrechts wie Grundeigentum oder auch Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens – und dem öffentlichen Baurecht – Normen zur geregelten Bebauung von Grundstücken – unterschieden werden (beispielsweise nach dem BauGB oder der in Hessen geltenden hessischen Bauordnung – HBO).
Haben Sie Fragen zum Thema Baurecht, so können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir stehen Ihnen sehr gerne beratend zur Seite und helfen Ihnen bei all Ihren Fragen weiter!
Während der Planungsphase können wir bei der Vertragsgestaltung mitwirken, um so nachteiligen Vereinbarungen entgegenzuwirken. Hierbei ist es zunächst unerheblich, ob der Bauvertrag gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen wurde.
Des Weiteren können wir während der Bauphase den gesamten Bauablauf kontrollieren und gegebenenfalls noch einen Gutachter einschalten. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens erstellen wir für Sie frist- und formgerechte Mangelanzeigen oder Mangelbewertungen zur Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen.
Ein Werkvertrag wird dann geschlossen, wenn etwas hergestellt oder repariert wird. Das Werkvertragsrecht unterliegt einer gesonderten Regelung im BGB mit abweichenden Fristen und speziellen Gewährleistungsregeln. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bis zur Abnahme des Werkes und ermitteln, ob Abnahmereife vorliegt. An die Abnahme des Werkes sind spezielle weitere Rechte vorbehalten und gebunden, sodass der Abnahme eine entscheidende Stellung im Werkvertragsrecht zukommt. Auch der Vergütungsanspruch ist hieran gekoppelt.