Zahlt der Erbe offene Kirchensteuern des Erblassers, ist er zum Sonderausgabenabzug im Jahr der Zahlung berechtigt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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Erbe darf nachgezahlte Kirchensteuer als Sonderausgaben abziehen
Darlegungslast bei Überstundenvergütung
Die Vergütung von Überstunden setzt zum einen voraus, dass der Arbeitnehmer diese tatsächlich geleistet hat, und zum anderen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet worden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Für beide Voraussetzungen – einschließlich der Anzahl geleisteter Überstunden – trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast.
So entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern am 20.10.2020, dass ein Kraftfahrer, dem vom Arbeitgeber bestimmte Touren zugewiesen werden, seiner Darlegungslast bereits dadurch genügen kann, dass er vorträgt, an welchen Tagen er welche Tour wann begonnen und wann beendet hat. Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung seiner eigenen Aufzeichnungen, zu denen er nach dem Arbeitszeitgesetz verpflichtet ist, substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss.
Betriebsgebäude auf Ehegattengrundstück: Verwaltung fordert Steuervorteile gewinnwirksam zurück
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Betriebsgebäuden auf im Miteigentum von Ehegatten stehenden Grundstücken im vergangenen Jahr geändert. Hierauf hat die Finanzverwaltung nun reagiert und eine Übergangslösung kreiert, die wenig Begeisterung auslösen dürfte.
Verletzung der Insolvenzantragspflicht
Die Insolvenzantragspflicht soll den Vertragspartner einer Gesellschaft unter anderem davor schützen, dass er sich vor Prozessführung mit der unerkannt insolvenzreifen Gesellschaft mit Kosten belastet, die er bei der Gesellschaft als Kostenschuldnerin nicht mehr realisieren kann.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Ersatz freiwilliger Aufwendungen verlangt werden, die nach Verletzung der Insolvenzantragspflicht in dem Vertrauen auf die Solvenz des Schuldners und der vernünftigen Erwartung gemacht werden, einen vor Insolvenzreife gegen den Schuldner begründeten Anspruch durchzusetzen. In einem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen eine GmbH mit Werkleistungen beauftragt. Aufgrund reklamierter Mängel beauftragte das Unternehmen, im Vertrauen auf die Solvenz des Vertragspartners, ein sog. selbstständiges Beweisverfahren zur Klärung. In dessen Rahmen sind dem Unternehmen Kosten entstanden. Hätte der Gläubiger von der Zahlungsunfähigkeit gewusst, hätte er das selbstständige Beweisverfahren nicht angestrengt und wären auch keine Kosten angefallen. Diese entstandenen Kosten waren vom Geschäftsführer der GmbH zu ersetzen.
Bundesfinanzhof verwirft den Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums
Die im Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dies hat aktuell der Große Senat des Bundesfinanzhofs entschieden.
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