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Familienrecht

Sie leben getrennt oder in Scheidung und haben Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht, zur Teilung des Hausrats und des Zugewinns sowie des Versorgungsausgleichs?

Sie sind geschieden und haben Fragen zur Abänderung des Unterhalts?

Sie haben Kinder und wollen Unterhalt geltend machen oder Unterhalt abändern und das Sorgerecht oder den Umgang regeln?

Sie werden vom Sozialamt wegen Heimkosten für Kinder oder Eltern in Anspruch genommen und benötigen anwaltliche Hilfe?

Unsere Fachanwältin für Familienrecht steht Ihnen bei sämtlichen familienrechtlichen Fragestellungen mit großer Expertise zur Seite.


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Forderungseinzug

Bitte lesen Sie hierzu unseren Artikel Zwangsvollstreckung


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Gewerblicher Rechtschutz

Wir helfen bei Wettbewerbsverstößen, der Geltendmachung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatz.

Darüber hinaus beraten wir Sie hinsichtlich der Schutzfähigkeit Ihrer Marken, der Markenrecherche und der Anmeldung von Marken und Gebrauchsmustern.

Grundstückskaufvertragsrecht und Bildung von Wohnungseigentum

Wir beraten und unterstützen Sie bei: Entwurf von Grundstückskaufverträgen, Gestaltung der Rechtsverhältnisse im Rahmen des Verkaufs von Immobilien, Gestaltung von Immobilienprojekten (Bauträgerverträge etc.), Begründung von Wohnungseigentum (Eigentumswohnung), Entwurf und Protokollierung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Ein weiteres wesentliches Betätigungsfeld ist die Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen sowie der Verkauf von Erbbaurechten. 

Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen sind hochkomplex. Sie werden flankiert durch ein umfassendes, sich über Jahrhunderte hinaus herausgebildetes Vertragsrecht. 

Die Absicherung der Käufer erfolgt durch sogenannte Vormerkungen. Die Einigung der Kaufvertragsparteien über den Eigentumsübergang von Grundstücken nennt man Auflassung. Der Bauträgervertrag ist ein typengemischter Vertrag, der werkvertragliche Inhalte mit Elementen des Kaufvertrages kombiniert. Maßgeblich ist in diesem Rechtsgebiet insbesondere die Makler- und Bauträgerverordnung. 

Wir beraten und unterstützen Sie bei den vorbezeichneten Projekten umfassend und zügig. 

Weiteres wesentliches Element des Grundstücksvertragsrechts sind die grundbuchlichen Absicherungen, wie insbesondere beschränkt-persönliche Dienstbarkeiten und Grunddienstbarkeiten (insbesondere Wege- und Leitungsrechte), sowie die Absicherung von Banken und Geldgebern im Wege von Grundschulden und Hypotheken sowie Rentenschulden. 

Wir beraten Sie auch gerne im Zusammenhang mit der Gestaltung von Übergabeverträgen im Wege vorweggenommener Erbfolge. Damit einhergehend gibt es zahlreiche Regelungsaspekte wie die Vereinbarung von Wohnungs- und Wohnrechten, Nießbrauchsrechten sowie die Vereinbarung von Rückforderungsrechten. 

Wir übernehmen im gesamten Bereich des Grundstückskaufvertragsrechts Prozessvertretungen bei Streitigkeiten. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von Mängeln des Kaufobjektes. Bei gebrauchten Immobilien wird zwar in aller Regel ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, der jedoch bei einer arglistigen Täuschung unwirksam sein kann. Eine arglistige Täuschung liegt insbesondere vor, wenn der Verkäufer wesentliche ihm bekannte Mängel am Kaufobjekt verschweigt, da er insoweit zu einer Offenbarung auch ungefragt verpflichtet ist.


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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist ein spezielles Gebiet des Privatrechts – das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Allerdings gilt das Recht nicht nur für Handel treibende Kaufleute, sondern auch für Handwerk oder Industrie.

Bei Fragen zum Handelsrecht oder Beratungsbedarf zu bestimmten Bereichen des Handelsrechts können Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung der AGB, von Entwicklungsverträgen und Vertriebsverträgen (Handelsvertreterrecht) oder auch Franchiseverträgen (Vertragshändler).

Über die Beratung hinaus nehmen wir auf dem gesamten Gebiet des Handelsrechts auch Prozessvertretungen wahr. Dies gilt insbesondere für Prozesse mit einem Schwerpunkt auf Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditions- und Lagergeschäft. 

Im Gesellschaftsrecht gibt es diverse Unter- und Mischformen, wie beispielsweise die GmbH & Co. KG (eine Mischform aus GmbH und KG) und die Unternehmer die UG (haftungsbeschränkt)  – „Unternehmergesellschaft“ –, die eine Unterform der GmbH ist. 

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Regeln und Vorschriften von privatrechtlichen Personenvereinigungen. Hierzu zählen zum Beispiel der Verein, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). 

Wir beraten und betreuen Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, sondern beraten auch umfassend im Bereich der Personengesellschaften.

Das Gesellschaftsrecht ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte unseres Fachanwaltes für Handels- und Gesellschaftsrecht. Auch als Existenzgründer können Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Wir bereiten Gesellschaftsverträge (Satzungen), Hauptversammlungen oder Gesellschafterversammlungen vor – und auch nach.

Wir führen Kapitalmaßnahmen durch oder verfassen Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse. Des Weiteren betreuen wir Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten und fördern ebenfalls die Zusammenarbeit von Unternehmen.

Auch die Haftung von Geschäftsführern der GmbH, der Einzahlung der Stammeinlage sowie sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

Im gesamten Bereich des Gesellschaftsrechts übernehmen wir Prozessvertretungen sowohl zur Geltendmachung wie auch zur Abwehr gesellschaftsrechtlicher Ansprüche. 


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