Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist ein spezielles Gebiet des Privatrechts – das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Allerdings gilt das Recht nicht nur für Handel treibende Kaufleute, sondern auch für Handwerk oder Industrie.
Bei Fragen zum Handelsrecht oder Beratungsbedarf zu bestimmten Bereichen des Handelsrechts können Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung der AGB, von Entwicklungsverträgen und Vertriebsverträgen (Handelsvertreterrecht) oder auch Franchiseverträgen (Vertragshändler).
Über die Beratung hinaus nehmen wir auf dem gesamten Gebiet des Handelsrechts auch Prozessvertretungen wahr. Dies gilt insbesondere für Prozesse mit einem Schwerpunkt auf Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditions- und Lagergeschäft.
Im Gesellschaftsrecht gibt es diverse Unter- und Mischformen, wie beispielsweise die GmbH & Co. KG (eine Mischform aus GmbH und KG) und die Unternehmer die UG (haftungsbeschränkt) – „Unternehmergesellschaft“ –, die eine Unterform der GmbH ist.
Das Gesellschaftsrecht umfasst die Regeln und Vorschriften von privatrechtlichen Personenvereinigungen. Hierzu zählen zum Beispiel der Verein, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Wir beraten und betreuen Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, sondern beraten auch umfassend im Bereich der Personengesellschaften.
Das Gesellschaftsrecht ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte unseres Fachanwaltes für Handels- und Gesellschaftsrecht. Auch als Existenzgründer können Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Wir bereiten Gesellschaftsverträge (Satzungen), Hauptversammlungen oder Gesellschafterversammlungen vor – und auch nach.
Wir führen Kapitalmaßnahmen durch oder verfassen Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse. Des Weiteren betreuen wir Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten und fördern ebenfalls die Zusammenarbeit von Unternehmen.
Auch die Haftung von Geschäftsführern der GmbH, der Einzahlung der Stammeinlage sowie sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit.
Im gesamten Bereich des Gesellschaftsrechts übernehmen wir Prozessvertretungen sowohl zur Geltendmachung wie auch zur Abwehr gesellschaftsrechtlicher Ansprüche.