Das Bundeskabinett hat am 18.5.2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Hervorzuheben sind die Maßnahmen im Bereich der Lohnsteuer.
Gesetzgebung: Bundesregierung plant steuerliche Förderung der Elektromobilität
Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens am 17.6.2016 zugestimmt, sodass es nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Wichtige Neuregelungen werden auszugsweise vorgestellt.
Sachbezüge: Streuwerbeartikel als mögliche Steuerfalle
Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 EUR nicht übersteigen, sind bei der Pauschalierung nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) als Streuwerbeartikel anzusehen und müssen daher vom Zuwendenden nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer (30 %) einbezogen und versteuert werden. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass diese Regelung bei der regulären Lohnversteuerung von Arbeitnehmern nicht anzuwenden ist. Aus dem Schreiben geht aber auch hervor, wie Arbeitgeber im Sinne ihrer Arbeitnehmer verfahren können.
Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer führt zur verdeckten Gewinnausschüttung
Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet. Da ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter mit einem Fremdgeschäftsführer kein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto vereinbaren würde, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Der Bundesfinanzhof begründet seine Entscheidung mit der Allzuständigkeit des GmbHGeschäftsführers, die ihn verpflichtet, Arbeiten auch dann zu erledigen, wenn sie außerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder über diese hinaus anfallen. Damit ist ein Verzicht auf unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit nicht vereinbar. Ansonsten würde es zu einer mit der Organstellung nicht vereinbaren Abgeltung von Überstunden kommen.
Quelle | BFH-Urteil vom 11.11.2015, Az. I R 26/15, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 184745
Veranstaltung von Golfturnieren: Wann sind die Aufwendungen abziehbar?
Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. Und wie so oft im Steuerrecht kommt es hier auf den Einzelfall an: Denn im Fall einer Brauerei waren die Kosten abziehbar, während im anderen Fall eine Versicherungsagentur ihre Aufwendungen nicht abziehen konnte.
