Wohnungseigentumsrecht


Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Aufgrund der geringen Paragrafenanzahl ist das WEG durchaus überschaubar, jedoch werden die gesetzlichen Regelungen durch die ständig wechselnde Rechtsprechung ausgefüllt. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung im WEG ist daher für eine fachkundige anwaltliche Beratung und Unterstützung Ihrer Interessen unabdingbar.

Wir vertreten Sie in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich. Unsere Leistung umfasst die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung, ebenso wie die Beratung der Verwaltung und die Beitreibung von Wohngeldrückständen.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst:

  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Beschlussfassung – Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Rechte der WEG-Verwaltung

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