Verkehrsrecht
Ihnen wird eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen? Eine anwaltliche Vertretung ist in jedem Fall geboten, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten – ob der Vorwurf zu Recht oder zu Unrecht gegen Sie erhoben wurde.
Bußgeldbescheid?
Rotlichtverstoß oder Vorfahrtsverletzung?
Abstandsunterschreitung oder Geschwindigkeitsüberschreitung?
Verlust des Führerscheins?
Wir beraten und vertreten Sie schnell und kompetent auf dem Gebiet des Bußgeldverfahrens und Ordnungswidrigkeitsverfahrens.
Fahren unter Alkohol/Drogen oder ohne Führerschein?
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?
Nötigung oder Beleidigung?
Unser Tätigkeitsfeld umfasst auch die kompetente Beratung und Vertretung in Verkehrsstrafsachen ebenso wie Fragen des Führerscheinentzugs und der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Unfall
Nach einem Unfall kann es schnell zum Streit über die Haftung und die Eintrittspflicht der jeweiligen Versicherung oder die zu ersetzenden Schadenpositionen kommen. Wir verhelfen Ihnen als Geschädigtem bei der zügigen Durchsetzung Ihrer berechtigen Ansprüche wegen Sachschädenund Personenschäden. Unsere Tätigkeit umfasst die Geltendmachung aller Schadenpositionen, darunter beispielsweise:
- Fahrzeugschaden
- Schmerzensgeld
- Sachverständigenkosten
- Verdienstausfallschaden
- Wertminderung
- Haushaltsführungsschaden
- Mietwagen/Nutzungsausfall
- Heilbehandlungskosten
- Abschleppkosten
- Vermehrte Bedürfnisse und Unterhaltsschaden
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwaltes tragen. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es daher ratsam, so früh wie möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Auch bei einem etwaigen Mitverschulden setzen wir Ihre berechtigen Ansprüche zeitnah und kompetent gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch, da wir schnell und zuverlässig die Rechtslage sowie die daraus resultierende Haftungsquote beurteilen können.
Neuwagenkauf und Gebrauchtwagenkauf
Unsere Leistung umfasst ebenfalls die kompetente Vertretung und Beratung in allen Fragen rund um den Kauf von Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen sowie bei der Reparatur von Fahrzeugen. Haben Sie Probleme beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs?
Sie haben in Unkenntnis ein Unfallfahrzeug erworben?
Das Fahrzeug hat eine höhere Laufleistung oder einen höheren Kraftstoffverbrauch als zugesichert?
Sie haben nachträglich Mängel am erworbenen Fahrzeug entdeckt?
Beim Neuwagenkauf sind häufig die Herstellergarantie sowie alle Fragen rund um die Gewährleistung problematische Themen. Berechtigt der vorliegende Mangel zum Rücktritt vom Kaufvertrag, oder besteht nur ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises beziehungsweise ein Anspruch auf Schadenersatz? Wie viele Nachbesserungsversuchemüssen wahrgenommen werden, wenn man ein mangelhaftes Auto erhalten hat?
Auch beim Gebrauchtwagenkauf stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn sich nach dem Kauf Mängel am Fahrzeugzeigen. Hier müssen ebenso die rechtlichen Möglichkeiten des Rücktritts vom Kaufvertrag, der Nachbesserung oder der Minderung des Kaufpreises abgewogen werden. Da sich die rechtlichen Möglichkeiten oder deren Ausübung gegenseitig ausschließen können, ist anwaltliche Beratung unabdingbar. Wie sind Formulierungen im Kaufvertrag auszulegen – „gekauft wie gesehen“ oder etwa „unfallfrei laut Vorbesitzer“?