Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren


Ihnen wird eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen? Eine anwaltliche Vertretung ist in jedem Fall geboten, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten – ob der Vorwurf zu Recht oder zu Unrecht gegen Sie erhoben wurde. Nicht nur im Bereich des Verkehrsrechts ist die anwaltliche Vertretung zur Abwehr von Bußgeldern oft der richtige Weg.

Wir beraten und vertreten Sie schnell und kompetent auf dem Gebiet des Bußgeldverfahrens und Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

Im Verkehrsrecht kann bei Geschwindigkeitsüberschreitungen eine sachgerechte Verteidigung durch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Überprüfung der Radarmessung (Abstandsmessung) erfolgen. Auch bei Rotlichtverstößen kann die Überprüfung des behördlichen Bescheides zum Erfolg führen. 

Unser Tätigkeitsfeld umfasst auch die kompetente Beratung und Vertretung in Verkehrsstrafsachen ebenso wie bei Fragen des Führerscheinentzugsund der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.


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