Architektenrecht und Ingenieurrecht
Wir beraten und vertreten Sie im privaten Architektenrecht und Ingenieurrecht. Hierzu gehören die Gestaltung von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen, vorläufige Sicherung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Honoraransprüchen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Haftung für Planungs-, Überwachungs- und Koordinierungsmängel, Versicherungskorrespondenz, auf Bauvorhaben bezogene Komplettbetreuung, Urheberrechtsschutz.