Architektenrecht und Ingenieurrecht


Dem Recht der Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer kommt eine erhebliche Bedeutung zu. Wir beraten und vertreten Sie deshalb im Architektenrecht und Ingenieurrecht. Hierzu gehört die Beratung von Architekten, Ingenieuren, Projektmanagern und Projektsteuerern.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie insbesondere bei der Gestaltung von Leistungsbildern, Honoraren, Vertragsterminen, Kostenobergrenzen, Vertragsstrafe und Sicherheiten.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen, der vorläufige Sicherung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Honoraransprüchen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Beratung und Vertretung bei Planungs-, Überwachungs- und Koordinierungsmängeln und der damit einhergehenden Versicherungskorrespondenz.

Wir setzen uns zum Ziel, bei Pauschalhonoraren und HOAI-Verträgen Risiken zu minimieren und die Termin- und Kostensicherheit zu maximieren.

In der Bauphase beraten wir Sie zu Nachträgen und der erforderlichen Dokumentation. Außerdem beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Kündigung und Haftung des Planers.
Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei Spezialfragen zum Urheberrecht.


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