Joachim Badenschneider



Fange nie an, aufzuhören – höre nie auf, anzufangen.

Attorney at law

Specialist lawyer for labour law

Was tun, wenn ein Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung erhält?
Soll die Kündigung angefochten werden, muss Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Drei-Wochen-Frist zur Klageeinreichung ab Zugang der Kündigung ist einzuhalten. Ansonsten wird die Kündigung bestandskräftig, das bedeutet unangreifbar. Bei Krankheit und Kündigung gilt das Vorgesagte. Auch Änderungskündigungen können gerichtlich auf deren Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Über den Ablauf des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht sind wir gut informiert.

Auch bei einer Abmahnung oder einem schlechten Zeugnis helfen wir Ihnen weiter.
Das Arbeitsrecht regelt alle mit der Begründung, dem Bestehen oder der Beendigung eines Arbeitsvertrages bestehenden Fragen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen befassen wir uns insbesondere mit dem Thema Abfindung und deren Höhe, wobei anzumerken ist, dass in aller Regel kein einklagbarer Abfindungsanspruch besteht.

Auch die Versetzung, die betriebliche Übung sowie das Gewohnheitsrecht sind Themen, mit denen wir befasst sind. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Sie kompetent über eine potentielle Sperrzeit / Ruhenszeit im Hinblick auf das Arbeitslosengeld beraten.

Lohn, Gratifikation, Bonus sowie Provision zählen gleichfalls zu unseren arbeitsrechtlichen Schwerpunkten. Weitere Tätigkeitsfelder sind Mutterschutz, Schwerbehinderung sowie Diskriminierung.


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