Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 05.06.2018 (Az. XI ZR 790/16) sogenannte Zinscap-Prämien und Zinssicherungsgebühren in variabel verzinslichen Darlehen mit Verbrauchern für unwirksam erklärt.

Bei Zinscap-Prämien und Zinssicherungsgebühren handelt es sich um zusätzliche Gebühren, die dem Darlehensnehmer aufgegeben werden, wenn er sich gegen schwankende Zinssätze absichern und diese innerhalb eines bestimmten Mindest- und Höchstzinssatz halten will.

Solche von der Bank als Darlehensgeber in Darlehensverträgen erhobenen Gebühren widersprechen laut BGH gegen den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung zum Darlehensvertrag. Der Darlehensnehmer habe demnach nur Zinsen und keine zusätzlichen Entgelte zu zahlen.

Der BGH folgt mit dieser Entscheidung konsequent der bisherigen Rechtsprechung: „Alles außer Zinsen ist unzulässig.“