Wirtschaftsrecht


Im Bereich des Wirtschaftsrechts leisten wir allgemeine wirtschaftsrechtliche Beratung auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts, der Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen sowie der Beratung bei Übernahmeverhandlungen.

Zum weiten Feld des Wirtschaftsrechts gehört ferner der gewerbliche Rechtsschutz, das heißt die Beratung auf dem Gebiet des Marken- und Geschmacksmusterrechts sowie des Urheber- und Firmenrechts. 

Weiter zählen zum Wirtschaftsrecht das Rechtsgebiet des unlauteren Wettbewerbs und des Kartellrechts sowie das Gewerberecht. Wir übernehmen auch die Vertretung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber den Behörden bei Gewerbeuntersagungen. 

Wir beraten Ihr Unternehmen auf allen Gebieten des Zivilrechts einschließlich des Arbeitsrechts und übernehmen im Bedarfsfall zudem auch Prozessvertretungen.


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