Versicherungsrecht


Haben Sie Fragen zum Thema Versicherungsrecht? Sehen Sie sich diesbezüglich mit Problemen konfrontiert?

Dann stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und beraten Sie gerne!

Was ist Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen zwei Parteien: dem Versicherungsanbieter und dem Versicherungsnehmer. Der Versicherungsvertrag dient der Absicherung von Schäden. Durch ihn wird der Versicherte verpflichtet, Beiträge als Versicherungsprämien an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadenseintritts die Regulierung übernimmt. Über den zustande gekommenen Versicherungsvertrag erhält der Versicherungsnehmer dann einen Versicherungsschein – auch Versicherungspolice genannt –, um den Besitz einer abgeschlossenen Versicherung jederzeit nachweisen zu können.

Versicherungsverträge unterliegen dem Versicherungsschutzgesetz (VVG) sowie den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen aus dem BGB und HGB. Einen Schwerpunkt bilden die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von den Versicherungsunternehmen in die Verträge mit einbezogen werden. In ihnen sind viele der spezifischen Rahmenbedingungen sowie besondere Obliegenheiten und Risikoausschlüsse für den Versicherten festgelegt. Die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen führt allerdings oft zu rechtlichen Streitigkeiten, weshalb es einer sogenannten Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht bedarf, welche durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden kann.

Um Geld zu verdienen, halten Versicherungsunternehmen ihre Leistungen gering oder verweigern diese sogar komplett. Die Ablehnungsgründe sind sehr vielfältig und haben oftmals weitreichende Folgen, weil das Bestehen von Versicherungsschutz eine existenzielle wirtschaftliche Bedeutung für den Versicherungsnehmer und dessen Angehörige einnimmt. Streitigkeiten bestehen häufig darüber, ob der Versicherungsfall tatsächlich eingetreten ist, und über die Höhe der geschuldeten Versicherungsleistung. Die Konsequenz ist in den meisten Fällen jedoch die gleiche: Das Versicherungsunternehmen verweigert die Leistung!

Um die Rechtmäßigkeit Ihrer Ansprüche sowie bestehender Vertragsklauseln zu ermitteln und den unzulässigen Leistungsverweigerungen durch den Versicherer entgegenzuwirken, sollten Sie bei Unklarheiten – spätestens aber im Streitfall – die Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts im Versicherungsrecht in Anspruch nehmen.

Welche Versicherungen gibt es?

Statistisch gesehen hat jeder Bundesbürger durchschnittlich zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Durch sie sollen die verschiedenen Risiken des Lebens und des Eigentums abgesichert werden. Einige von ihnen sind Pflicht, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung, andere können auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden.

Welche verschiedenen Versicherungen es gibt, wird im Folgenden erläutert.

Zunächst sind die Sachversicherungen zu erwähnen. Zu ihnen gehören neben der Gebäudeversicherung, der Einbruchsdiebstahlversicherung, der Reisegepäckversicherung und dem Feuerversicherungsrecht die Hausratversicherung und die Kfz-Versicherung. Die Hausratversicherung schützt die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer-, Sturm- und Wasserschäden oder Einbruch und ersetzt die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten.

Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich um die „Kaskoversicherung“, sofern der Versicherungsnehmer Schäden am eigenen Fahrzeug absichert.

Des Weiteren gibt es die Personenversicherungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel die Lebensversicherung, die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung sowie die Altersvorsorge- und Rentenversicherung.

Die Haftpflichtversicherungen sind aber wohl die wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Sie dienen der Regulierung von fremden Schäden. Zu den Haftpflichtversicherungen zählen etwa die private Haftpflichtversicherung, die betriebliche Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Sollten Sie zu einer oder mehrerer der aufgezählten Versicherungsarten Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir bieten Ihnen außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung bei rechtlichen Problemen mit Versicherungen, Versicherungsverträgen oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie Fragen zur Vertragsanbahnung, dem Vertragsabschluss oder der Kündigung von Versicherungsverträgen haben.


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