Mietrecht


Mietvertrag – für eine Wohnung oder ein Haus? Nicht jeder Mietvertrag sichert Ihre Rechtsposition. Wer sichergehen will, lässt einen individuellen Mietvertrag erstellen oder vor Abschluss prüfen.

Kündigung? Nicht jede Kündigung ist wirksam. Es stecken zahlreiche Fallen sowohl im formellen als auch im materiellen Bereich! Sie wollen die Berechtigung Ihrer erhaltenen Kündigung überprüfen lassen? Sie sind Vermieterund wollen eine wirksame rechtssichere Kündigung aussprechen? Wir beraten Sie zuverlässig und kompetent unter Berücksichtigung der ständig aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Kündigung eines Mietvertrages kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Die häufigsten Kündigungsgründe sind Zahlungsverzug, Eigenbedarf des Vermieters oder in der Person des Mieters liegende Gründe.

Betriebskostenabrechnung? Die Tücke liegt im Detail! Welche Regelungen sieht der Mietvertrag vor? Wurde die erteilte Abrechnung formell und materiell ordnungsgemäß erstellt?

Mieterhöhung? Sie haben ein Mieterhöhungsverlangen erhalten? Ist dieses zulässig? Wie errechnet sich die ortsübliche Vergleichsmiete? Gilt für Ihr Mietverhältnis eine Kappungsgrenze? Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen zu?
Sie sind Vermieter und möchten eine wirksame Mieterhöhung durchsetzen? Eine Mieterhöhung kann beispielsweise auch nach erfolgter energetischer Sanierung des Gebäudes unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. 

Schönheitsreparaturen? Der Dauerbrenner im Mietrecht! Welche Klausel ist zulässig? Sind Sie verpflichtet, die laufenden Renovierungen sowie eine Endrenovierung zu übernehmen? Wir beraten Sie kompetent bei der Überprüfung und der Erstellung entsprechender Klauseln!

Mietminderung? Mängel an der Mietsache? Die Beseitigung wird unberechtigt verweigert oder hinausgezögert? Welche Rechte und Möglichkeiten gibt es? Besteht ein Recht auf Ersatzvornahme? Diese und weitere Fragen klären wir für Sie zuverlässig und kompetent.

Gewerberaummietrecht in Offenbach am Main

Im gewerblichen Mietvertrag kann der Vertragsinhalt zwischen den Parteien frei ausgehandelt werden, zahlreiche zwingende Regelungen des Wohnraummietrechts finden hier keine Anwendung. Jedoch unterliegen auch Gewerberaummietverträge der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff BGB, was zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln führen kann.

Unsere Beratungsleistung umfasst beispielsweise:
  • Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages
  • Abmahnung und Kündigungsmöglichkeiten
  • Mieterhöhung und Mietminderung
  • Kündigungsgründe und Kündigungsfristen
  • Schriftformerfordernis
  • Schönheitsreparaturen-Klausel
  • Räumungsklage und Räumung
  • Mängel der Mietsache – Minderung und Anerkenntnis

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