Maklerrecht


Wir begleiten Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Provisionsansprüche. Die Priorität sollte hierbei auf der Forderungssicherung liegen. Wir beraten Sie fachkundig im Vorfeld sowohl bei Auftragsmaklern wie auch bei Nachweismaklern. Entsprechende Verbraucherschutzvorschriften gewähren inzwischen Kunden, die sich in ihrer Eigenschaft als Verbraucher an einen Makler wenden, unter gewissen Voraussetzungen ein umfassendes Widerrufsrecht, sodass der bereits entstandene Provisionsanspruch auch hiervon betroffen sein kann. Zur Vermeidung derartiger Risiken beraten wir Sie gerne schon im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung. 

Ebenfalls beraten wir von einer überhöhten oder unberechtigten Maklerprovision betroffene Kunden und unterstützen sie in ihrer Verteidigung.


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